Kontakt / Impressum
Eutiner Festspiele gGmbH
Öffnungszeiten der Opernscheune:
montags-freitags: 10 - 18 Uhr, samstags und sonntags: 10 - 14 Uhr
An Veranstaltungstagen bis Veranstaltungsbeginn.
Am Schlossgarten 7
23701 Eutin Telefon 04521 8001-0
Telefax 04521 8001-11
www.eutiner-festspiele.de
Steuernummer: 2229670322 FA HL
Registergericht: HRB 38 Amtsgericht Lübeck
Gesamtleitung Saison 2010: Daniel Kühnel (V.i.S.d.P.)
Geschäftsführer: Josef Hussek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Konzeption: in medias Public Relations GmbH, Sabine Hengesbach,
Web Design: Tim Hagedorn Programmierung: Beans-n-bites
Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen:
Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Eutiner Festspielen gGmbH (nachfolgend EFS genannt) und ihren Besuchern sind durch die Besonderheiten einer kulturellen Veranstaltung und einer Freilichtbühne geprägt. Auf sie gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Spielstätte:
Die Spielstätte ist gelegen in einer einzigartigen Naturkulisse inmitten des unter Denkmalschutz stehenden Schlossgartens. Der Garten ist geringst möglich zu belasten. Feste Bauten, Absperrungen und Wegführung sind diesem Ziel angepasst. Beschilderungen und Beleuchtungen sind auf ein Mindestmaß reduziert.
3. Eintrittskarten:
Eintrittskarten berechtigen zum Besuch, der auf der Eintrittskarte aufgedruckten Veranstaltung auf dem angegebenen Sitzplatz. Bei Doppelverkauf einer Eintrittskarte wird dem Besucher ein gleichwertiger Ersatzplatz zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Eintrittspreis erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
3.1 Rückgabe und Umtausch:
Kartenrückgaben sind nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Anspruch gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten. Karten können nur bis 3 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung getauscht werden, es wird eine Umtauschgebühr von 5,- € erhoben. Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten können nur ausgestellt werden , wenn der Tag, die Reihe und die Platznummer nachgewiesen werden. Mit der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verliert die Originaleintrittskarte ihre Gültigkeit.
3.2 Rollstuhlfahrer:
Für Rollstuhlfahrer stehen Rollstuhlplätze zur Verfügung, die aus Sicherheitsgründen begrenzt sind.
4. Ordnungsrechtliche Regelung:
Für Kleinstkinder sind die Veranstaltungen nicht geeignet. Kinderwagen, Babytragetaschen und ähnliche Gegenstände sind im Zuschauerraum nicht erlaubt. Auch Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Während der Vorstellung sind das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton, aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Mobiltelefone müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden. Auf der Tribüne ist, auch während der Pausen, das Rauchen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.
Störungen, insbesondere, wenn sie den Beginn verhindern oder zum Abbruch einer Veranstaltung führen, verpflichten den Störer zum Schadensersatz gegenüber den EFS. Wir empfehlen unseren Gästen regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht und Akustik beeinträchtigen.
4.1 Parkplätze:
Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Rollstuhl- und Behindertenparkplätze zur Verfügung. Sind diese Plätze vergeben, so kann lediglich eine Transporterlaubnis erteilt werden.
5. Ausfall oder Abbruch einer Veranstaltung
Die EFS sind bemüht, bei jeder Witterung zu spielen. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung um bis zu 1 Stunde zu verschieben, die Aufführungen zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen. Eine Absage darf grundsätzlich frühestens, unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Muss eine Vorstellung (z.B. bei extremen Witterbedienungen) vor Beginn abgesagt werden, sind die Eintrittskarten innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Bankverbindung zu senden an Eutiner Festspiele, Am Schlossgarten 7, 23701 Eutin. Der Eintrittspreis wird, nach Eingang, umgehend auf das genannte Konto überwiesen. Ein weiterer Schadensanspruch besteht nicht. Muss eine laufende Vorstellung abgebrochen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
6. Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die EFS, ihr gesetzlicher Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
7. Anerkennung der AGB:
Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Stand: März 2010
